Die Allgemeinen Reisebedingungen, kurz genannt "ARB
1992", regeln alle wichtigen Punkte, wenn Sie eine Reise buchen und der
Reiseveranstalter keine eigenen Bedingungen hat. Darin finden Sie Erklärungen,
was ist ein
Reiseveranstalter,
welche Informationen muss dieser grundsätzlich geben, welche Regelung gibt es
bezüglich einer Reisestornierung (wie viel Prozent darf ein Reiseveranstalter
wann verlangen), Pass-, Visa- und Impfhinweise, bis wie viele Tage vor Abreise
darf ein Reiseveranstalter eine Reise absagen, ohne selbst an den Kunden
Stornogebühren bezahlen zu müssen und vieles mehr.
In einem Reisekatalog (oder schriftlichen
Reiseprogramm) muss dann der Reiseveranstalter genau darauf hinweisen, ob er
diese ARB 1992 vollständig anerkennt oder nicht. Anerkennt er einige Punkte
nicht, so muss er genau schreiben, welche er nicht anerkennt und welche
Bestimmungen er anstelle verlangt.
Die "ARB 1992" und allfällige Abweichungen muss der
Reiseveranstalter spätestens bei Buchung nachweislich dem Kunden ausgehändigt
haben. Wenn also in der Buchungsbestätigung steht, dass der Katalog....
Urlaubsreisen Sommer ... vom Veranstalter ... ausgehändigt worden ist und die
darin abgedruckten Bedingungen gelten, dann ist das korrekt.
Für Reisen gilt eine
Gewährleistungsfrist von nunmehr zwei Jahre. Das ist jene Frist, innerhalb
der ein Konsument seine Reklamation dem Reiseveranstalter übermitteln muss. Allerdings
kann man diese Frist auf ein Jahr verringern, wenn dies einzeln mit dem Kunden
vereinbart wurde (also nicht einfach nur in den ARB stehen).
Die ARB 1992 müssen übrigens in jedem Reisebüro an gut sichtbarer Stelle und gut
lesbar aufgehängt sein! Wer mehr wissen möchte, kann sich die
ARB hier herunter laden.
In Deutschland sind die Reiserechte im § 651 a
geregelt, den Sie
hier
nachlesen können.