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Wenn es Probleme im Urlaub gibt...

  •     ... sollte man ein paar Dinge wissen und beachten. So sparen Sie Nerven, bewahren sich allfällige Ansprüche auf Schadenersatz und können vielleicht doch noch schöne Ferien genießen!
        Grundsätzlich möchten natürlich alle Beteiligten immer, dass alles klappt und Sie einen unbeschwerten Urlaub genießen. Aber wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Und wichtig - andere Völker haben oft andere Lebenseinstellungen: was in unseren Augen eine mangelhafte Dienstleistung ist, ist vielleicht in den Augen der Einwohner Ihres Urlaubslandes "ganz normal".
        Das ist sicher keine Entschuldigung dafür, wenn das versprochene "Frühstücksbuffet" nur aus Semmeln und Kaffee besteht. Daher sollten Sie den Katalog anschauen, ob Hinweise auf Besonderheiten Ihres Urlaubslandes zu finden sind. Hat nämlich der Reiseveranstalter solche Hinweise in seinem Katalog, können Sie dann solche Umstände nicht als Reisemangel reklamieren!

    Jetzt aber zu echten Problemen im Urlaub. Was tun?

    1. Nehmen Sie sich die Katalogbeschreibung (Buchungsunterlage) mit in den Urlaub.

        So können Sie rasch sehen, ob Ihr Reiseveranstalter auch die eventuell fehlende Leistung angeboten hat. Es gilt nämlich: vorhanden muss nur sein / erbracht muss nur jene Leistung werden, die auch im Katalog steht.

    2. Sie kommen an und finden nun tatsächlich einen Reisemangel vor:

    a) Grundsätzliches
        Nach Erkennen eines Mangels wenden Sie sich - rechtlich gesehen: sofort an Ihre Reiseleitung - wenn die nicht da ist oder nicht erreichbar - an die Rezeption bzw. den zuständigen Leistungserbringer und rügen den Mangel (österreichisches Recht) und verlangen "Abhilfe" (deutsches Recht).
        Abhilfe verlangen heißt, auch ausdrücklich einer Änderung des Mangels zu verlangen: "bitte reparieren Sie bis heute Abend...", "bitte bringen Sie mir gleich Handtücher...", "das Zimmer ist schmutzig: entweder reinigen Sie es sofort oder geben mir ein anderes...".
       Wichtig ist es, den Mangel bei der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden: den Mangel "rügen" = mitteilen, und dann eine angemessene Zeit geben, um diesen Mangel zu beheben.
        Wichtig beim Rügen ist, den Mangel und dessen Behebung aussprechen. Manche meinen, mit dem Hinweis: "Aber sauber ist das Zimmer nicht" bereits gerügt und um Abhilfe ersucht zu haben.

    Richtig formulieren!

        Weiters ist es wichtig, den Mangel sofort zu rügen. Z. B: Geht die Klimaanlage nicht und Sie melden sich erst nach einer Woche - Sie bekommen sofort ein neues Zimmer, dann steht Ihnen nichts zu.

    b) bei kleineren, nicht behebbaren Mängeln
        muss Ihnen der Vertreter des Reiseveranstalters (Reiseleiter, örtliche Reiseagentur) diesen Mangel bestätigen. Aber Achtung: er muss nur bestätigen, dass Sie den Mangel gemeldet haben und dieser tatsächlich vorhanden ist. Er muss Ihnen aber NICHT Geldzusagen unterschreiben!

    c) bei größeren Mängeln
       
    ;- speziell bei unakzeptablen Zuständen - können Sie entweder Ihren Urlaub abbrechen und den gesamten Reisepreis zurück verlangen; oder aber mangels der Möglichkeit, Ihren Urlaub vorzeitig abzubrechen (kein Rückflug frei, nicht genügend Geld für Kauf von Linienflugtickets), können Sie - nach erhaltenen Bestätigung des Mangels und der Unbehebbarkeit dessen - Ihren Urlaub fortsetzen und nach Rückkehr zu Hause unter Umständen den vollen Reisepreis zurückverlangen.
        Aber bei Punkt c) ist immer Vorsicht geboten. Denn da gibt es ein paar rechtliche Fußangeln. So einfach reklamieren - unbehebbar - heim fliegen - Geld retour - ist es natürlich nicht in jedem Fall. So müssen Sie unter gewissen Umständen Ersatzhotels (bessere oder gleichwertige) akzeptieren, wenn sie ungefähr im selben Urlaubsgebiet liegen. Wenn Sie Geld als Ausgleich angeboten bekommen haben und es auch genommen haben, ist Ihr Anspruch auf Entschädigung entweder ganz oder teilweise erloschen.

    d) Sportgeräte, Einrichtungen
        Sportgeräte und sonstigen Einrichtungen müssen in der landesüblichen Ausführung vorhanden sein.
        Beispiel: Anforderungen an einen Tennisplatz: man muss spielen können. Das Fehlen eines speziellen Belages oder der besonderen Pflege ist kein Mangel, sofern diese Eigenschaft nicht im Katalog versprochen wurde. Auch müssen in einem 500-Betten-Hotel nicht 20 Tennisplätze vorhanden sein.
        Beim Feststellen eines Mangels bei diesen Dingen: wiederum: erste Ansprechperson ist die Vertretung des Reiseveranstalters, wenn nicht "greifbar", wenden Sie sich zunächst an die Rezeption und verlangen Abhilfe. Kann keine Abhilfe geleistet werden, dann muss das Hotel diesen Mangel bestätigen. Aber unbedingt dann mit Reiseleitung Kontakt aufnehmen!

    Noch ein Tipp bei Mängel:
        bitte reklamieren Sie nur Dinge, die Ihnen persönlich wichtig sind bzw. für Ihren Urlaub. Bitte nicht nerven mit einer Beschwerde, der Mini-Club wäre ja viel zu klein - ohne selbst Kinder für den Club dabei zu haben; auch werden Sie nicht Erfolg mit einer Reklamation haben, wenn Sie die fehlende Tauchbasis reklamieren - selbst aber gar keine Taucher sind!

    3. Allgemeines
        Wird ein Mangel behoben, ist ja alles bestens. Kann ein Mangel allerdings nicht behoben werden, müssen Sie sich an die Reiseleitung des Veranstalters wenden. Also, Reiseleitung kontaktieren kann nie falsch sein, aber bevor Sie einen Tag warten müssen, bis sie kommt - versuchen Sie es gleich einmal an der Rezeption.
        Wird also der Mangel nicht behoben, muss die Reiseleitung - ohne Wertung - diesen Mangel schriftlich bestätigen.

    Spezialfall:
        Hotel weigert sich, Reiseleitung lässt sich nicht blicken: dann müssen Sie versuchen, die Vertretung des Reiseveranstalters zu erreichen (mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie diese Telefonnummer). Und dort müssen Sie Abhilfe verlangen.

    Spezialfall hoch 10:
        Und dort meldet sich auch niemand: dann ist es günstig sich durch andere Kunden bestätigen zu lassen, dass a) das Hotel nichts unternimmt, b) die Reiseleitung sich nicht blicken lässt und c) die Telefonnummer der örtlichen Agentur mindestens fünf Mal zu Bürozeiten versucht wurde aber niemand abhob.
        Im Extremfall rufen Sie Ihr Reisebüro zu Hause an und bitten um Hilfe. Im Fall von Gerichtsverhandlungen könnte so etwas noch ein wichtiger Punkt sein. Denn es heißt sinngemäß: der Kunde muss mit zumutbaren Mitteln versuchen, die Mängel zu melden und Abhilfe verlangen. Wenn also das Handy sowieso dabei ist...

    Beweise
       
    bei schwer wiegenden Mängel ist es immer gut Fotos oder Videoaufnahmen zu machen. Aber beachten Sie, dass diese so erstellt werden sollten, dass sich das Hotel, die Anlage eindeutig identifizieren lässt.
        Bestätigungen anderer Urlauber unter Anführung von Vor- und Zuname sowie vollständiger Adresse und am besten mit Unterschrift, sind auch hilfreich.

    Bargeld von der Reiseleitung:
        zu 99 Prozent deutet ein von der Reiseleitung sofort angebotenes Bargeld darauf hin, dass der gemeldete Mangel MEHR "wert" ist. Heißt: Man bietet Ihnen z. B. Euro 100.-- für etwas an, so kann es nach deutschem Recht durchaus auch E 200.-- oder mehr geben - zu Hause. Im Zweifelsfall annehmen unter Vorbehalt und Hinweis, weitere Forderungen sich vorzubehalten!

    4. Zuhause
        Mit der schriftlichen Mängelbestätigung einen Brief an den Veranstalter (NICHT ans Reisebüro!) schicken, Mängel nochmals aufzählen und - wichtig - Entschädigung verlangen.
        Nur einen Brief schicken, dass es mies war, ist KEINE Reklamation mit Aufforderung um Entschädigungszahlung oder ähnliches!
        Sie sollten konkrete Forderungen stellen, sei es in absoluten Zahlen oder in Prozenten.
        Bitte Reklamationen selbst schreiben - nicht schreiben lassen! Schreiben Sie kurz und bündig, was passiert ist. Wir aus der Reisebranche haben die Erfahrung gemacht, dass 10-seitige-Beschwerden meist erfunden, nicht ganz zutreffend, aufgebauscht usw. waren und meist von den Veranstaltern nicht wirklich ernst behandelt wurden. Aber kürzere, inhaltlich korrekte Angaben mit Aufforderung um einen bestimmten Betrag wurde in der Regel immer zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst.
        Nach deutschem Recht müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ende der Reise die Mängel beim Reiseveranstalter anzeigen. Ansonsten droht Terminversäumnis. Wichtiger Punkt: Ende der Reise bedeutet, Ende jener vertraglich vereinbarten Reise, die mangelhaft war!
        Beispiel: Australien-Urlaub: eine Woche Rundreise von Veranstalter A und zwei Wochen Baden von Veranstalter B: Leistung von Veranstalter A war mangelhaft --> 4 Wochen Reklamationsfrist, da Sie aber noch zwei Wochen anschließend baden waren, bleiben Ihnen nach Rückkehr nur mehr zwei Wochen (Ende der mangelhaften Leistung plus vier Wochen).
        Haben Sie noch für andere mitgebucht, Freunde oder Verwandte (Kinder und Ehegatte ausgenommen), so muss jeder für sich (!!) seine Reklamationsforderung an den Reiseveranstalter stellen!
        Bietet Ihnen nun der Reiseveranstalter einen Gutschein für die nächste Reise an, so müssen Sie dies nicht akzeptieren - nach herrschendem Recht muss Ihnen Geld rückerstattet werden!

    Merken Sie sich:

    1. Mängel sofort reklamieren
    2. Angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen
    3. Wenn Mangelbehebung nicht möglich - bestätigen lassen
    4. KEIN Geld annehmen als Entschädigung!
    5. Ist Mangel schwerwiegend - heim fliegen

        So, noch ein wichtiges Schlusswort: kann der Reiseveranstalter Ihnen keine gütliche Einigung vorschlagen, war der Reisemangel wirklich schwerwiegend - dann sollten Sie den Konsumentenschutz (in Deutschland Verbraucherschutzorganisationen) oder Ihren Rechtsanwalt kontaktier

    Autor:
    Peter Krackowizer
    Datum:
    überarbeitet im Sommer 2010

Bilder


Peter Krackowizer, Reise-Experte & freier Journalist, Anif bei Salzburg, Österreich