Reisen veredelt den Geist und
räumt mit allen anderen Vorurteilen auf.

Oscar Wilde (* 1854: † 1900), irischer Schriftsteller

Sie befinden sich auf einer Unterseite des Kapitels "Reisetipps"

Reisebüro-Fachbegriffe, erklärt von einem Reisefachmann

Trotz der schönen deutschen (österreichischen) Sprache gibt es viele Fremdwörter, die im Reisebüro verwendet werden. Oft liest man Begriffe, die man vielleicht schon einmal gehört hat, die aber im Moment nichts sagen.

Ich habe hier einige dieser Ausdrücke zusammengetragen und versucht, deutsche Übersetzungen zu finden oder den jeweiligen Begriff verständlich zu erklären.

Bitte schön, was meint er denn mit …?

All Inclusive Urlaub

Ein sehr strapazierter Begriff unserer Zeit – und leider immer häufiger missbräuchlich verwendet. Im eigentlichen Sinn bedeutet ein „All‑Inclusive‑Urlaub“, dass alle Mahlzeiten, alle Getränke sowie alle Freizeiteinrichtungen und ‑angebote des Hotels, Clubs oder Feriendorfes im Pauschalpreis enthalten sind. Ohne Einschränkungen: alkoholische Getränke bis 23 Uhr, Wein zu den Hauptmahlzeiten, Nutzung der Sportanlagen usw.
Es empfiehlt sich daher, vor der Buchung sehr genau zu lesen, was der jeweilige Veranstalter unter „All Inclusive“ versteht.

Allgemeine Reisebedingungen

Die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) eines Reiseveranstalters bilden die Grundlage des Reisevertrags, den Sie mit einem Reisebüro abschließen. Sie enthalten Bestimmungen über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten als Reisender.
Sie müssen die Möglichkeit haben, diese Bedingungen vor Vertragsabschluss zu lesen. Außerdem ist jedes Reisebüro verpflichtet, Sie ausdrücklich auf Abweichungen von den allgemeinen Reisebedingungen hinzuweisen, wenn es nicht alle anerkennt.

American Breakfast

Üppiges Frühstück mit Speck, kleinen Würstchen, Eiern, Toast, verschiedenen Brotsorten, Butter, Marmelade, Früchten, Fruchtsaft usw. Der Unterschied zu einem herkömmlichen Frühstücksbuffet: Es sind warme Speisen enthalten.
Das Gegenstück zum American Breakfast ist das Continental Breakfast.

Buchung auf Anfrage

Eine „Buchung auf Anfrage“ bedeutet, dass eine Unterkunft, die im Reservierungssystem als ausgebucht erscheint, beim Leistungserbringer (Hotel, Bungalowanlage, Ferienwohnungsanlage usw.) nochmals direkt angefragt wird.
Der Kunde schließt dabei bereits einen verbindlichen Reisevertrag, obwohl die Unterkunft noch nicht bestätigt ist. Wird die Unterkunft fix bestätigt, kann der Vertrag nur unter Einhaltung der vereinbarten Stornobedingungen aufgelöst werden.
Wird die Unterkunft jedoch nicht bestätigt, gilt der Reisevertrag automatisch als von beiden Seiten ohne Bedingungen aufgehoben.
Eine „Buchung auf Anfrage“ ist somit ein rechtsverbindlicher Reisevertrag, bei dem die Unterkunft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht garantiert ist.

Buffet‑Frühstück

Viele Hotels sind in den letzten Jahren auf diese Frühstücksform umgestiegen: Fruchtsäfte, warme Getränke, Käse, Wurst, verschiedene Brotsorten, Obst, Joghurt usw. Es gibt jedoch keine genaue Festlegung, wie viele verschiedene Speisen angeboten werden müssen.
Nur wenn ausdrücklich von einem „üppigen“ oder „besonders reichhaltigen“ Buffet‑Frühstück die Rede ist, kann bei fehlender Vielfalt ein Reisemangel geltend gemacht werden.

zum Seitenanfang

Charterflug

Wörtlich bedeutet „Charterflug“ ein „gemieteter“ Flug. Charterflüge werden nur an bestimmten Tagen und zu ausgewählten Flughäfen durchgeführt. Während ein Linienflug zu den im Flugplan festgelegten Zeiten startet, können die Abflugzeiten von Chartermaschinen auch kurzfristig – sogar noch am Vortag – geändert werden.
Charterflüge werden meist von Reiseveranstaltern eingekauft; das wirtschaftliche Risiko liegt daher nicht bei der Fluggesellschaft, sondern beim Veranstalter.
Früher galten für Charterflüge besondere gesetzliche Bestimmungen: Sie durften nur zusammen mit touristischen Leistungen wie Hotelaufenthalten, Appartement‑Reservierungen oder Transfers verkauft werden. Diese Leistungen mussten zudem im Heimatland (z. B. Österreich oder Deutschland) gebucht und bezahlt werden.
Durch die EU‑Liberalisierung verloren diese Regeln zunehmend an Bedeutung. Heute werden viele Charterflüge – rechtlich betrachtet – wie Linienflüge durchgeführt.

Check‑in

Der Begriff wird sowohl im Flugverkehr als auch im Hotelwesen verwendet.
→  Am Flughafen: Hier bezeichnet „Check‑in“ alle Tätigkeiten am Abfertigungsschalter: Vorlage des Flugtickets bzw. der ETIX‑Nummer, Sitzplatzwahl (sofern noch angeboten) und Aufgabe des Reisegepäcks.
→  Im Hotel: Die Ankunft eines Gastes wird als „Check‑in“ bezeichnet. Man trägt sich ins Gästebuch ein, übergibt den Voucher und erhält den Zimmerschlüssel. International ist es üblich, dass ein Check‑in erst ab 14 Uhr möglich ist.

Check‑out

Dieser Ausdruck wird ausschließlich im Hotel verwendet. Er bezeichnet das Verlassen des Hotelzimmers am Abreisetag sowie die Bezahlung der Rechnung und eventueller Extras (Getränke, Minibar usw.). International gilt: Das Zimmer ist am Abreisetag spätestens um 12 Uhr zu räumen.

Continental Breakfast

Bezeichnung für das in Mitteleuropa übliche Frühstück: warmes Getränk, Brot, Butter und Marmelade. Im Gegensatz dazu stehen das American Breakfast und das English Breakfast, die jeweils deutlich umfangreicher sind.

Counter

So bezeichnet man die Verkaufs‑, Beratungs‑ und Abfertigungsschalter in Reisebüros oder auf Flughäfen.

zum Seitenanfang

English Breakfast

Ähnlich wie das American Breakfast – ebenfalls sehr üppig –, jedoch ist diese Bezeichnung ausschließlich in Großbritannien gebräuchlich. Typisch sind warme Speisen wie gebratener Speck, Würstchen, Bohnen, Eier, Tomaten und Toast.

Erweitertes Frühstück

Eine etwas irreführende Bezeichnung. Gemeint ist ein Frühstück, das weder ein kontinentales Frühstück noch ein Buffet‑Frühstück ist. Was sich tatsächlich dahinter verbirgt, hängt stark vom jeweiligen Hotel ab und ist oft nicht genau definiert. Häufig findet man diese Bezeichnung in Italien, Griechenland und anderen südeuropäischen Ländern.

Exkursion

Ein gebräuchliches Wort für „Ausflug“ – meist im Rahmen eines Reiseprogramms oder einer geführten Tour.

zum Seitenanfang

Fakultativ

Bedeutet: freigestellt, wahlfrei. Dieser Begriff findet sich häufig im Zusammenhang mit Ausflugsvorschlägen. Gemeint sind Leistungen, die im Pauschalpreis nicht enthalten sind und nicht zwingend gebucht werden müssen. Sie können – müssen aber nicht – zusätzlich bestellt werden. Das Gegenteil ist obligatorisch.

Flyer

Ein ein-, zwei- oder vierseitiger „Sonderprospekt“ bzw. Folder, der für kurzfristige oder besondere Angebote zusätzlich zu den regulären Katalogen gedruckt wird.

Folder

(Reisebüro‑)Fachausdruck für Prospekte, die vier- bis achtseitig sind – also kleine Broschüren.

Frühstücksbuffet

Siehe Buffet‑Frühstück.

zum Seitenanfang

Incentive‑Reisen

Das sind „Belohnungs‑Reisen“ – für besonders gute Verkäufer, erfolgreiche Mitarbeiter oder treue Stammkunden. Häufig bedanken sich Großhändler auf diese Weise bei ihren zahlreichen Wiederverkäufern.
Incentive‑Reisen werden von der einladenden Firma bezahlt. Der Teilnehmer muss nichts oder nur einen Teilbetrag leisten oder hat sich die Reise durch besondere Leistungen „verdient“.
Meist werden für solche Reisen außergewöhnliche Programme gewählt, um etwas wirklich Besonderes zu bieten – Aktivitäten oder Erlebnisse, die sich die Teilnehmer selbst nie leisten würden oder könnten (z. B. weil der Programmpunkt nur für Gruppen angeboten wird oder nur aufgrund der Bekanntheit der einladenden Firma möglich ist).

Individualreisen

Das Merkmal einer Individualreise ist, dass der Kunde nicht eine fertige Pauschalreise aus dem Katalog bucht, sondern alle Bestandteile seiner Reise selbst zusammenstellt. Diese „Bausteine“ können durchaus aus einem Reisekatalog stammen – etwa ein Hotelzimmer – oder einzeln gebucht werden, wie ein Linienflug und eine Ferienwohnung.

Inkludiert

Bedeutet: inbegriffen, eingeschlossen, nicht extra zu bezahlen.

Insolvenzversicherung

Alle Reiseveranstalter, die Kundenzahlungen entgegennehmen, müssen für den Fall eines Konkurses versichert sein. Zusätzlich besteht für österreichische Reiseveranstalter die Pflicht, sich beim Bundesministerium für Wirtschaft in das sogenannte „Veranstalterverzeichnis“ eintragen zu lassen. Eine Kommission prüft dabei, ob alle Voraussetzungen – Versicherung, Versicherungshöhe, Bankgarantie usw. – tatsächlich erfüllt sind.

zum Seitenanfang

Katalog‑Aussagen

Beschreibungen in Reisekatalogen geben dem Fachmann oft wichtige Hinweise darauf, wie ein Hotel tatsächlich einzuschätzen ist. Natürlich darf ein Reiseveranstalter nicht alles verschlüsselt formulieren – dennoch gibt es typische Formulierungen, die in der Praxis eine ganz bestimmte Bedeutung haben:
„… ideal gelegen für Ruhesuchende …“
Bedeutet: Das Hotel liegt sehr abgelegen, außerhalb des Ortes, oft an einer wenig belebten Stelle der Urlaubsregion.
„… im aufstrebenden Urlaubsort …“
Bedeutet: Der Ort ist noch eine Großbaustelle oder verfügt kaum über Freizeiteinrichtungen. Besser noch ein bis zwei Jahre warten.
„… nur kurzer Transfer vom Flughafen zum Hotel …“
Bedeutet: Das Hotel liegt in Flughafennähe – Fluglärm ist sehr wahrscheinlich.
„… beheizbarer Swimming‑Pool …“
Bedeutet: Der Pool kann beheizt werden, aber ob er tatsächlich beheizt wird, entscheidet die Hotelleitung. Das Wasser kann also warm, kalt oder frisch eingelassen sein.
„… direkt am Meer …“
Bedeutet: Sie können das Meer sehen, aber der nächste Badestrand kann trotzdem weiter entfernt liegen.
„… familienfreundlich …“ / „… geeignet für Familien …“
Bedeutet: Es sind viele Kinder aller Altersstufen zu erwarten. Wer lärmempfindlich ist, sollte ein anderes Hotel wählen.
zum Seitenanfang

Last‑Minute‑Urlaub / Last‑Minute‑Buchung

Wie der Name sagt: eine Buchung in letzter Minute.
Wer ein „Last‑Minute‑Angebot“ zwei Monate vor Reisebeginn bucht – und es auch bekommt – sollte skeptisch sein. In der Praxis gibt es Reiseveranstalter, die mit „Last Minute“ werben, obwohl die Angebote teurer sind als im Katalog oder exakt dem Katalogpreis entsprechen.
Hintergrund: Viele Kunden glauben, sie müssten ein Schnäppchen buchen, um „in“ zu sein. Diese Nachfrage wird gezielt bedient.
Außerdem planen alle großen Reiseveranstalter ihre Last‑Minute‑Kontingente bereits vor Erscheinen der Kataloge. Verträge mit „Last‑Minute‑Hotels“ werden abgeschlossen, bevor die Saison überhaupt beginnt – es ist ein fixer Bestandteil des Geschäfts.
Natürlich gibt es auch echte Last‑Minute‑Angebote. Nach langen Gerichtsverfahren ist der genaue Zeitraum nicht eindeutig festgelegt, aber als Faustregel gilt: Vier bis sechs Wochen vor dem Reisetermin entstehen echte Last‑Minute‑Angebote.
Sie entstehen nicht, weil jemand storniert hat, sondern weil ein Hotel, eine Flugstrecke oder ein Reiseziel schlecht gebucht ist. Für ein oder zwei stornierte Plätze würde kein Veranstalter Sonderprospekte oder Flyer drucken.

Linienflug

Linienflüge verkehren regelmäßig zu festgelegten Zeiten und immer auf derselben Strecke – egal, wie viele Passagiere an Bord sind. Das wirtschaftliche Risiko trägt ausschließlich die Fluggesellschaft.
Im Gegensatz zum Charterflug bietet ein Linienflug eine Vielzahl von Tarifen, die jeweils eigenen Regeln unterliegen (Stornierung, Umbuchung, Gültigkeit usw.).
Die Flugrechte zwischen Staaten werden in bilateralen Verträgen geregelt. Auch die Regeln für Flugtarife und Flugscheine sind international einheitlich festgelegt (IATA – International Air Transport Association).
zum Seitenanfang

Margensteuer

Die Margensteuer ist die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für die Mehrwertsteuer auf Reisen in EU‑Länder.
Bei Reisen innerhalb der EU unterliegt nicht der gesamte Reisepreis der Mehrwertsteuer, sondern nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf – die „Marge“. Diese ist mit 20 % zu versteuern.
Um die Abrechnung zu vereinfachen, wurde nach langen Verhandlungen mit dem österreichischen Finanzministerium folgende Regelung eingeführt:
Statt jede einzelne Kundenrechnung exakt auf die Marge zu berechnen, kann vom gesamten Pauschalpreis pauschal 2 % Margensteuer abgeführt werden.
Das bedeutet: Wenn Sie in Österreich bei einem österreichischen Reiseveranstalter eine Reise in ein EU‑Land buchen, erhält der österreichische Finanzminister 2 % des Reisepreises. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Deutschland.
(*) Beispiel: Eine Busreise wird für 20 Personen kalkuliert. Würde man bei jeder Buchung sofort 20 % MwSt. auf die kalkulierte Marge abführen, könnte sich später herausstellen, dass nur 16 Personen teilnehmen. Die Marge wäre dann geringer oder gar nicht mehr vorhanden – jede einzelne Rechnung müsste korrigiert werden. Die Pauschalregelung verhindert diesen enormen Aufwand.
zum Seitenanfang

Obligatorisch

Bedeutet: zwingend. Wenn dieses Wort bei einer Leistung steht, können Sie nicht wählen, ob Sie diese möchten oder nicht – Sie müssen sie in Anspruch nehmen (und bezahlen). „Obligatorisch“ ist das Gegenteil von fakultativ.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle obligatorischen Leistungen bei Pauschalreisen im Pauschalpreis enthalten sein müssen. Das bedeutet: Alle Bestandteile, die Sie ohnehin bezahlen müssen – etwa Flughafensteuern, Mautgebühren oder Visagebühren – müssen inkludiert sein und dürfen nicht zusätzlich verrechnet werden. Sie können darüber ja gar nicht selbst entscheiden.

Option

Wenn Sie ein Angebot für eine Gruppenreise oder Individualreise erhalten, müssen Sie sich oft nicht sofort entscheiden. Meist haben Sie einige Tage Zeit, um Ihre Wahl zu treffen. Dieser Zeitraum endet am sogenannten „Optionstermin“ – dem „Wahltag“.
Bis zu diesem Termin sind Ihnen die Leistungen reserviert, ohne dass im Falle einer Absage Stornogebühren anfallen. Sagen Sie jedoch fix zu und müssen später wieder absagen, spricht man im Reisebüro (und im Hotel) von einer Stornierung.
zum Seitenanfang

Pauschalreisen

Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei touristischen Hauptleistungen (z. B. Flug und Hotel), die zu einem einzigen Preis angeboten werden. Alle notwendigen, also obligatorischen Leistungen sind im Pauschalpreis enthalten.
Beispiel: Flug, Transfer, Hotel und Halbpension zu einem Gesamtpreis – das ist eine Pauschalreise. Sie können dabei nicht erkennen, wie viel die einzelnen Leistungen kosten oder wer sie erbringt.
Wichtig: Bei Pauschalreisen zählen die Nächte, nicht die Tage.

Pax

Im Reisebüro gebräuchliche Abkürzung für „Passagier“ oder „Reisegast“.
zum Seitenanfang

Reisemangel

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die im Katalog versprochenen Leistungen des Reiseveranstalters teilweise oder gar nicht erbracht werden – also wenn Beschreibungen nicht stimmen.
Nach erfolgter Reklamation gibt es mehrere Möglichkeiten:
→  a) Sie erhalten eine gleichwertige oder bessere Ersatzleistung, z. B. die Verlegung in ein anderes Hotel.
→  b) Sie bekommen vor Ort Bargeld als Entschädigung (davon ist jedoch eher abzuraten).
→  c) Der Reisemangel ist nicht behebbar. Je nach Schwere haben Sie die Wahl zwischen sofortigem Reiseabbruch oder der Geltendmachung des Mangels nach Ihrer Rückkehr.

Reiseversicherungen

„Versichern beruhigt“, heißt es – aber nur, wenn man auch die richtige Versicherung abgeschlossen hat. Welche das ist, hängt von der Art der Reise und den persönlichen Bedürfnissen ab. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungsarten sowie deren Vor- und Nachteile.
Grundsätzlich können Sie zwischen Einzelpersonen‑ und Familienversicherungen sowie zwischen Einzel‑ und Paketversicherungen wählen. Was als „Familie“ gilt, ist je nach Versicherungsanstalt unterschiedlich; meist sind es zwei Erwachsene mit Kindern bis zum 18. Geburtstag.
Bei einer Einzelversicherung wählen Sie nur eine bestimmte Versicherungsart, etwa eine Gepäckversicherung. Paketversicherungen hingegen enthalten mehrere Leistungen in einer Prämie – zum Beispiel Gepäck‑, Unfall‑, Haftpflicht‑ und Behandlungskostenversicherung sowie Rückholkosten aus dem Ausland.

Für welchen Zeitraum vor Reisebeginn kann man Versicherungen abschließen?
Das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Es gibt Versicherungen ab fünf Tagen bis zu drei Monaten. Die Ärzteflug‑Notambulanz‑Versicherung kann beispielsweise für ein Jahr abgeschlossen werden. Viele Reiseversicherungen bieten inzwischen auch Jahrespakete an.

Gelten Reiseversicherungen weltweit?
Sie können meist wählen zwischen „Europa“ (inklusive Mittelmeer‑Randstaaten, Kanaren und Madeira) und „weltweit“. Der Unterschied liegt in der Prämie.

Die wichtigsten Versicherungsmöglichkeiten:
Reisegepäck: Bargeld, Schmuck, Dokumente und Wertgegenstände sind meist gar nicht oder nur teilweise gedeckt. Optische Geräte werden oft nur zum Zeitwert und bis zu einem Höchstbetrag ersetzt.
Behandlungskosten im Ausland: Arzt‑, Medikamenten‑ und Spitalskosten, die nicht durch Gegenseitigkeitsabkommen der österreichischen Sozialversicherung gedeckt sind, werden vollständig ersetzt. Manche Versicherungen bieten auch Taggelder. Wichtig: Die Kosten müssen im Ausland zunächst selbst bezahlt werden. Nach Rückkehr reicht man die Belege bei der Krankenkasse ein und erhält den österreichischen Satz ersetzt; den Rest zahlt die Reiseversicherung.
Rückholkosten aus dem Ausland:
→  a) Nur medizinisch notwendige Rücktransporte werden bezahlt – auch per Ambulanzjet. Ob notwendig oder nicht, entscheiden ein österreichischer Arzt und der behandelnde Arzt im Ausland.
→  b) Auch medizinisch nicht notwendige Rücktransporte nach einem mindestens dreitägigen Krankenhausaufenthalt können gedeckt sein. Bitte informieren Sie sich beim Abschluss genau über die Bedingungen.
Haftpflichtversicherung: Deckt Personen‑ und Sachschäden, für die Sie auf der Reise verantwortlich gemacht werden – vom zerbrochenen Waschtisch im Hotel bis zur beschädigten Fensterscheibe im Ferienhaus.
Reiserücktrittskostenversicherung:
→  a) Deckt die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Reisebeginn bei Tod, schwerer Krankheit oder Unfall des Reisenden oder naher Angehöriger. Bei Krankheit oder Unfall muss eine Reiseunfähigkeit vorliegen, die ein Arzt bestätigt. Versicherungen können eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen. Weigert sich der Versicherte, wird die Versicherung leistungsfrei.
Krankheiten oder Gebrechen, die vor oder bei Buchung bestanden, sind ausgeschlossen.
→  b) Bei vorzeitiger Beendigung der Miete einer Ferienwohnung aus den unter a) genannten Gründen werden anteilige Mietkosten ersetzt.
→  c) Manche Versicherungen ersetzen zusätzliche Reisespesen bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise aus den unter a) genannten Gründen.
Wichtig bei Rücktrittsversicherungen: Der Versicherungsfall muss sofort gemeldet werden. Erfolgt die Meldung erst Tage später, kann die Versicherung nur jene Stornogebühren übernehmen, die zum tatsächlichen Schadenszeitpunkt angefallen wären.

Zusätzlich gibt es Bus‑Versicherungspakete und Gruppenversicherungen.

Bei allen Versicherungen ist wichtig zu wissen:
→  Jede Versicherungsanstalt hat eigene Bedingungen, die Sie beachten müssen.
→  Im Schadensfall benötigen Sie immer schriftliche Bestätigungen (Polizei, Hotel, Reiseleitung).
→  Bei manchen Leistungen müssen Sie zunächst selbst bezahlen und erhalten den Betrag später in Österreich zurück.
→  Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss gleichzeitig mit der Buchung abgeschlossen werden; bei späterem Abschluss gibt es meist eine „Wartezeit“.
→  Das Reisebüro ist nur Vermittler. Im Schadensfall wenden Sie sich direkt an den Versicherer; das Reisebüro hat keinen Einfluss auf die Abwicklung.
→  Manche Pauschalreisen enthalten bereits Versicherungspakete. Diese sind jedoch nicht immer ausreichend, haben oft hohe Selbstbehalte oder führen zu langen Bearbeitungszeiten. Prüfen Sie daher genau, bevor Sie eine Versicherung wählen.

Reklamation

Eine Beschwerde – und die sollten Sie bei einer sorgfältig geplanten Reise eigentlich nicht haben. Wenn es dennoch Anlass zur Beschwerde gibt, müssen Sie diese unverzüglich gegenüber der Reiseleitung melden. 14 Tage Urlaub machen und erst zu Hause reklamieren gilt nicht! Der Reiseveranstalter muss die Möglichkeit haben, dem Reisemangel abzuhelfen – also Ihnen ein anderes Zimmer, ein anderes Hotel oder eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

Road Pricing

Road Pricing ist das unschöne englische Wort für die „Maut auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen“ – also Lkw, Busse und teilweise auch Wohnmobile.
Die Höhe der Maut hängt von der Achsanzahl und dem Baujahr des Fahrzeugs ab. Abgerechnet wird über die sogenannte „Go‑Box“. Wer mehr wissen oder selbst berechnen möchte: klickt hier.
zum Seitenanfang

Sternfahrt

Bei einer Sternfahrt starten die Teilnehmer einer Reise von verschiedenen Orten aus und treffen sich an einem gemeinsamen Reiseziel. Der Begriff wird häufig falsch verwendet: Manche Busunternehmer bewerben eine „Sternfahrt nach Florenz“ und meinen damit Ausflüge von Florenz aus in „Sternform“. Das ist falsch – und schlicht Unsinn.

Stornierung

Eine Stornierung ist eine Absage. Damit sind meist Stornogebühren verbunden. Wie hoch diese sind, regeln entweder die allgemeinen Reisebedingungen oder die speziellen Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Stornogebühren

Jede Reiseanmeldung ist ein Reisevertrag zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter. Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber Hotels, Fluglinien, Busunternehmen usw., die gebuchten Leistungen einzuhalten.
Werden diese Leistungen storniert, stehen den Leistungserbringern Stornogebühren zu. Sie dienen einerseits zur Deckung tatsächlicher Kosten, andererseits als Schutz vor missbräuchlichen Reservierungen.
Natürlich gibt es viele echte Gründe für eine Stornierung. Aber Reisebüros können nicht prüfen, ob jemand wirklich krank ist oder einfach ein günstigeres Angebot gefunden hat. Wäre ein kostenloser Rücktritt bis zur Abreise möglich, wären viele Flugzeuge und Hotels halbleer – eine Planung wäre unmöglich.
Wichtig: Stornogebühren können ab dem Zeitpunkt der Buchung anfallen – auch wenn dieser sechs oder acht Monate vor Reisebeginn liegt.
zum Seitenanfang

Tour Operator

Englischer Ausdruck für Veranstalter.

Transfer(s)

Die „Überführung“ – also eine Fahrt vom Flughafen zum Hotel, vom Hotel zum Restaurant oder andere kurze Transportwege innerhalb einer Reise.

Trekking

Bedeutet: ziehen, wandern, reisen. Eine Urlaubsform, die immer beliebter wird. Man schläft häufig in Zelten und erwandert sich das Reiseziel. Manchmal ist auch eine Bergtour notwendig. Trekking bedeutet ein Stück Abenteuer und ein bewusstes Entfernen von der „Zivilisation“.

Umbuchung

Das Ändern einer bereits gebuchten Reise, eines Reisetermins oder der Anzahl der Teilnehmer. Umbuchungen verursachen zusätzlichen Aufwand (Fluglisten ändern, Hotels informieren, Mails schreiben) und führen daher oft zu Umbuchungsgebühren.
zum Seitenanfang

Veranstalter

Ein Reiseunternehmen, das Pauschalreisen, Ferienwohnungen oder Hotelaufenthalte im eigenen Namen anbietet. Der Veranstalter verhandelt mit Fluglinien, Hotels und örtlichen Partnern und bietet ein Gesamtpaket an Leistungen an.
Er haftet auch für die Leistungen seiner Partner. Bei einer Reklamation wenden Sie sich daher an den Veranstalter in Österreich – nicht an das Hotel im Ausland. Beachten Sie dabei die Fristen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Vermittler

Ein Reisebüro ist Vermittler, wenn es zwischen Ihnen und einer Fluglinie, einem Hotel, einem Busunternehmen, der Bahn oder einem Reiseveranstalter einen Vertrag zustande bringt.
Wenn Sie z. B. eine Reise aus dem Neckermann‑Katalog buchen, schließen Sie den Vertrag mit Neckermann – das Reisebüro vermittelt nur. Der Vermittler haftet für korrekte Weiterleitung der Buchung, rechtzeitige Unterlagen und die sorgfältige Auswahl der Anbieter – aber nicht für die Durchführung der Reiseleistungen.

V.I.P.

Very Important Person – sehr wichtige Persönlichkeit. Jeder Kunde ist wichtig, manche halt ein bisserl wichtiger.

Voucher

Ausgesprochen „Wautscher“. Bedeutet „Belegschein“, „Zeugnis“ oder „Verbürgung“. Fachausdruck für den Gutschein für Ihre Hotelreservierung, Ihren Mietwagen oder andere gebuchte Leistungen.
Ein Voucher ist ein Berechtigungsschein zum Konsum der gebuchten Leistung(en). Das ausstellende Reisebüro bürgt gegenüber dem Leistungserbringer für die Bezahlung.

zum Seitenanfang