Oscar Wilde (* 1854: † 1900), irischer Schriftsteller
Sie befinden sich auf einer Unterseite des Kapitels "Reisetipps"
Trotz der schönen deutschen (österreichischen) Sprache gibt es viele Fremdwörter, die im Reisebüro verwendet werden. Oft liest man Begriffe, die man vielleicht schon einmal gehört hat, die aber im Moment nichts sagen.
Ich habe hier einige dieser Ausdrücke zusammengetragen und versucht, deutsche Übersetzungen zu finden oder den jeweiligen Begriff verständlich zu erklären.
Ein sehr strapazierter Begriff unserer Zeit – und leider immer häufiger missbräuchlich verwendet.
Im eigentlichen Sinn bedeutet ein „All‑Inclusive‑Urlaub“, dass alle Mahlzeiten,
alle Getränke sowie alle Freizeiteinrichtungen und ‑angebote des
Hotels, Clubs oder Feriendorfes im Pauschalpreis enthalten sind. Ohne Einschränkungen:
alkoholische Getränke bis 23 Uhr, Wein zu den Hauptmahlzeiten, Nutzung der Sportanlagen usw.
Es empfiehlt sich daher, vor der Buchung sehr genau zu lesen, was der jeweilige
Veranstalter unter „All Inclusive“ versteht.
Die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) eines Reiseveranstalters bilden die Grundlage des
Reisevertrags, den Sie mit einem Reisebüro abschließen. Sie enthalten Bestimmungen über Ihre
Rechte, aber auch über Ihre Pflichten als Reisender.
Sie müssen die Möglichkeit haben, diese Bedingungen vor Vertragsabschluss zu
lesen. Außerdem ist jedes Reisebüro verpflichtet, Sie ausdrücklich auf Abweichungen von den
allgemeinen Reisebedingungen hinzuweisen, wenn es nicht alle anerkennt.
Üppiges Frühstück mit Speck, kleinen Würstchen, Eiern, Toast, verschiedenen Brotsorten, Butter,
Marmelade, Früchten, Fruchtsaft usw.
Der Unterschied zu einem herkömmlichen Frühstücksbuffet: Es sind warme Speisen
enthalten.
Das Gegenstück zum American Breakfast ist das
Continental Breakfast.
Eine „Buchung auf Anfrage“ bedeutet, dass eine Unterkunft, die im Reservierungssystem als
ausgebucht erscheint, beim Leistungserbringer (Hotel, Bungalowanlage, Ferienwohnungsanlage usw.)
nochmals direkt angefragt wird.
Der Kunde schließt dabei bereits einen verbindlichen Reisevertrag, obwohl die
Unterkunft noch nicht bestätigt ist. Wird die Unterkunft fix bestätigt, kann der Vertrag nur
unter Einhaltung der vereinbarten Stornobedingungen aufgelöst werden.
Wird die Unterkunft jedoch nicht bestätigt, gilt der Reisevertrag automatisch als von beiden
Seiten ohne Bedingungen aufgehoben.
Eine „Buchung auf Anfrage“ ist somit ein rechtsverbindlicher Reisevertrag, bei dem die
Unterkunft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht garantiert ist.
Viele Hotels sind in den letzten Jahren auf diese Frühstücksform umgestiegen: Fruchtsäfte,
warme Getränke, Käse, Wurst, verschiedene Brotsorten, Obst, Joghurt usw.
Es gibt jedoch keine genaue Festlegung, wie viele verschiedene Speisen angeboten werden müssen.
Nur wenn ausdrücklich von einem „üppigen“ oder „besonders reichhaltigen“ Buffet‑Frühstück die
Rede ist, kann bei fehlender Vielfalt ein Reisemangel geltend gemacht
werden.
Wörtlich bedeutet „Charterflug“ ein „gemieteter“ Flug. Charterflüge werden nur an bestimmten
Tagen und zu ausgewählten Flughäfen durchgeführt. Während ein Linienflug zu den im Flugplan
festgelegten Zeiten startet, können die Abflugzeiten von Chartermaschinen auch kurzfristig –
sogar noch am Vortag – geändert werden.
Charterflüge werden meist von Reiseveranstaltern eingekauft; das wirtschaftliche Risiko liegt
daher nicht bei der Fluggesellschaft, sondern beim Veranstalter.
Früher galten für Charterflüge besondere gesetzliche Bestimmungen: Sie durften nur zusammen mit
touristischen Leistungen wie Hotelaufenthalten, Appartement‑Reservierungen oder Transfers
verkauft werden. Diese Leistungen mussten zudem im Heimatland (z. B. Österreich oder
Deutschland) gebucht und bezahlt werden.
Durch die EU‑Liberalisierung verloren diese Regeln zunehmend an Bedeutung. Heute werden viele
Charterflüge – rechtlich betrachtet – wie Linienflüge durchgeführt.
Der Begriff wird sowohl im Flugverkehr als auch im Hotelwesen verwendet.
→ Am Flughafen:
Hier bezeichnet „Check‑in“ alle Tätigkeiten am Abfertigungsschalter: Vorlage des Flugtickets
bzw. der ETIX‑Nummer, Sitzplatzwahl (sofern noch angeboten) und Aufgabe des Reisegepäcks.
→ Im Hotel:
Die Ankunft eines Gastes wird als „Check‑in“ bezeichnet. Man trägt sich ins Gästebuch ein,
übergibt den Voucher und erhält den Zimmerschlüssel. International ist es
üblich, dass ein Check‑in erst ab 14 Uhr möglich ist.
Dieser Ausdruck wird ausschließlich im Hotel verwendet. Er bezeichnet das Verlassen des Hotelzimmers am Abreisetag sowie die Bezahlung der Rechnung und eventueller Extras (Getränke, Minibar usw.). International gilt: Das Zimmer ist am Abreisetag spätestens um 12 Uhr zu räumen.
Bezeichnung für das in Mitteleuropa übliche Frühstück: warmes Getränk, Brot, Butter und Marmelade. Im Gegensatz dazu stehen das American Breakfast und das English Breakfast, die jeweils deutlich umfangreicher sind.
So bezeichnet man die Verkaufs‑, Beratungs‑ und Abfertigungsschalter in Reisebüros oder auf Flughäfen.
zum SeitenanfangÄhnlich wie das American Breakfast – ebenfalls sehr üppig –, jedoch ist diese Bezeichnung ausschließlich in Großbritannien gebräuchlich. Typisch sind warme Speisen wie gebratener Speck, Würstchen, Bohnen, Eier, Tomaten und Toast.
Eine etwas irreführende Bezeichnung. Gemeint ist ein Frühstück, das weder ein kontinentales Frühstück noch ein Buffet‑Frühstück ist. Was sich tatsächlich dahinter verbirgt, hängt stark vom jeweiligen Hotel ab und ist oft nicht genau definiert. Häufig findet man diese Bezeichnung in Italien, Griechenland und anderen südeuropäischen Ländern.
Ein gebräuchliches Wort für „Ausflug“ – meist im Rahmen eines Reiseprogramms oder einer geführten Tour.
zum SeitenanfangBedeutet: freigestellt, wahlfrei. Dieser Begriff findet sich häufig im Zusammenhang mit Ausflugsvorschlägen. Gemeint sind Leistungen, die im Pauschalpreis nicht enthalten sind und nicht zwingend gebucht werden müssen. Sie können – müssen aber nicht – zusätzlich bestellt werden. Das Gegenteil ist obligatorisch.
Ein ein-, zwei- oder vierseitiger „Sonderprospekt“ bzw. Folder, der für kurzfristige oder besondere Angebote zusätzlich zu den regulären Katalogen gedruckt wird.
(Reisebüro‑)Fachausdruck für Prospekte, die vier- bis achtseitig sind – also kleine Broschüren.
Siehe Buffet‑Frühstück.
zum Seitenanfang
Das sind „Belohnungs‑Reisen“ – für besonders gute Verkäufer, erfolgreiche Mitarbeiter oder
treue Stammkunden. Häufig bedanken sich Großhändler auf diese Weise bei ihren zahlreichen
Wiederverkäufern.
Incentive‑Reisen werden von der einladenden Firma bezahlt. Der Teilnehmer muss nichts oder nur
einen Teilbetrag leisten oder hat sich die Reise durch besondere Leistungen „verdient“.
Meist werden für solche Reisen außergewöhnliche Programme gewählt, um etwas wirklich
Besonderes zu bieten – Aktivitäten oder Erlebnisse, die sich die Teilnehmer selbst nie leisten
würden oder könnten (z. B. weil der Programmpunkt nur für Gruppen angeboten wird oder nur
aufgrund der Bekanntheit der einladenden Firma möglich ist).
Das Merkmal einer Individualreise ist, dass der Kunde nicht eine fertige Pauschalreise aus dem Katalog bucht, sondern alle Bestandteile seiner Reise selbst zusammenstellt. Diese „Bausteine“ können durchaus aus einem Reisekatalog stammen – etwa ein Hotelzimmer – oder einzeln gebucht werden, wie ein Linienflug und eine Ferienwohnung.
Bedeutet: inbegriffen, eingeschlossen, nicht extra zu bezahlen.
Alle Reiseveranstalter, die Kundenzahlungen entgegennehmen, müssen für den Fall eines Konkurses versichert sein. Zusätzlich besteht für österreichische Reiseveranstalter die Pflicht, sich beim Bundesministerium für Wirtschaft in das sogenannte „Veranstalterverzeichnis“ eintragen zu lassen. Eine Kommission prüft dabei, ob alle Voraussetzungen – Versicherung, Versicherungshöhe, Bankgarantie usw. – tatsächlich erfüllt sind.
zum Seitenanfang
Beschreibungen in Reisekatalogen geben dem Fachmann oft wichtige Hinweise darauf, wie ein Hotel
tatsächlich einzuschätzen ist. Natürlich darf ein Reiseveranstalter nicht alles verschlüsselt
formulieren – dennoch gibt es typische Formulierungen, die in der Praxis eine ganz bestimmte
Bedeutung haben:
„… ideal gelegen für Ruhesuchende …“
Bedeutet: Das Hotel liegt sehr abgelegen, außerhalb des Ortes, oft an einer wenig belebten Stelle
der Urlaubsregion.
„… im aufstrebenden Urlaubsort …“
Bedeutet: Der Ort ist noch eine Großbaustelle oder verfügt kaum über Freizeiteinrichtungen.
Besser noch ein bis zwei Jahre warten.
„… nur kurzer Transfer vom Flughafen zum Hotel …“
Bedeutet: Das Hotel liegt in Flughafennähe – Fluglärm ist sehr wahrscheinlich.
„… beheizbarer Swimming‑Pool …“
Bedeutet: Der Pool kann beheizt werden, aber ob er tatsächlich beheizt wird, entscheidet
die Hotelleitung. Das Wasser kann also warm, kalt oder frisch eingelassen sein.
„… direkt am Meer …“
Bedeutet: Sie können das Meer sehen, aber der nächste Badestrand kann trotzdem weiter entfernt
liegen.
„… familienfreundlich …“ / „… geeignet für Familien …“
Bedeutet: Es sind viele Kinder aller Altersstufen zu erwarten. Wer lärmempfindlich ist, sollte
ein anderes Hotel wählen.
zum Seitenanfang
Wie der Name sagt: eine Buchung in letzter Minute.
Wer ein „Last‑Minute‑Angebot“ zwei Monate vor Reisebeginn bucht – und es auch bekommt – sollte
skeptisch sein. In der Praxis gibt es Reiseveranstalter, die mit „Last Minute“ werben, obwohl die
Angebote teurer sind als im Katalog oder exakt dem Katalogpreis entsprechen.
Hintergrund: Viele Kunden glauben, sie müssten ein Schnäppchen buchen, um „in“ zu sein. Diese
Nachfrage wird gezielt bedient.
Außerdem planen alle großen Reiseveranstalter ihre Last‑Minute‑Kontingente bereits vor
Erscheinen der Kataloge. Verträge mit „Last‑Minute‑Hotels“ werden abgeschlossen, bevor die Saison
überhaupt beginnt – es ist ein fixer Bestandteil des Geschäfts.
Natürlich gibt es auch echte Last‑Minute‑Angebote. Nach langen Gerichtsverfahren ist der genaue
Zeitraum nicht eindeutig festgelegt, aber als Faustregel gilt:
Vier bis sechs Wochen vor dem Reisetermin entstehen echte Last‑Minute‑Angebote.
Sie entstehen nicht, weil jemand storniert hat, sondern weil ein Hotel, eine Flugstrecke oder ein
Reiseziel schlecht gebucht ist. Für ein oder zwei stornierte Plätze würde kein Veranstalter
Sonderprospekte oder Flyer drucken.
Linienflüge verkehren regelmäßig zu festgelegten Zeiten und immer auf derselben Strecke – egal,
wie viele Passagiere an Bord sind. Das wirtschaftliche Risiko trägt ausschließlich die
Fluggesellschaft.
Im Gegensatz zum Charterflug bietet ein Linienflug eine Vielzahl von
Tarifen, die jeweils eigenen Regeln unterliegen (Stornierung, Umbuchung, Gültigkeit usw.).
Die Flugrechte zwischen Staaten werden in bilateralen Verträgen geregelt. Auch die Regeln für
Flugtarife und Flugscheine sind international einheitlich festgelegt (IATA – International Air
Transport Association).
zum Seitenanfang
Die Margensteuer ist die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für die Mehrwertsteuer auf
Reisen in EU‑Länder.
Bei Reisen innerhalb der EU unterliegt nicht der gesamte Reisepreis der Mehrwertsteuer, sondern
nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf – die „Marge“. Diese ist mit 20 % zu versteuern.
Um die Abrechnung zu vereinfachen, wurde nach langen Verhandlungen mit dem österreichischen
Finanzministerium folgende Regelung eingeführt:
Statt jede einzelne Kundenrechnung exakt auf die Marge zu berechnen, kann vom gesamten
Pauschalpreis pauschal 2 % Margensteuer abgeführt werden.
Das bedeutet: Wenn Sie in Österreich bei einem österreichischen Reiseveranstalter eine Reise in
ein EU‑Land buchen, erhält der österreichische Finanzminister 2 % des Reisepreises.
Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Deutschland.
(*) Beispiel: Eine Busreise wird für 20 Personen kalkuliert. Würde man bei jeder Buchung sofort
20 % MwSt. auf die kalkulierte Marge abführen, könnte sich später herausstellen, dass nur 16
Personen teilnehmen. Die Marge wäre dann geringer oder gar nicht mehr vorhanden – jede einzelne
Rechnung müsste korrigiert werden. Die Pauschalregelung verhindert diesen enormen Aufwand.
zum Seitenanfang
Bedeutet: zwingend. Wenn dieses Wort bei einer Leistung steht, können Sie nicht wählen, ob Sie
diese möchten oder nicht – Sie müssen sie in Anspruch nehmen (und bezahlen).
„Obligatorisch“ ist das Gegenteil von fakultativ.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle obligatorischen Leistungen bei Pauschalreisen im
Pauschalpreis enthalten sein müssen.
Das bedeutet: Alle Bestandteile, die Sie ohnehin bezahlen müssen – etwa Flughafensteuern,
Mautgebühren oder Visagebühren – müssen inkludiert sein und dürfen nicht zusätzlich verrechnet
werden.
Sie können darüber ja gar nicht selbst entscheiden.
Wenn Sie ein Angebot für eine Gruppenreise oder Individualreise erhalten, müssen Sie sich oft
nicht sofort entscheiden. Meist haben Sie einige Tage Zeit, um Ihre Wahl zu treffen.
Dieser Zeitraum endet am sogenannten „Optionstermin“ – dem „Wahltag“.
Bis zu diesem Termin sind Ihnen die Leistungen reserviert, ohne dass im Falle einer Absage
Stornogebühren anfallen.
Sagen Sie jedoch fix zu und müssen später wieder absagen, spricht man im Reisebüro (und im
Hotel) von einer Stornierung.
zum Seitenanfang
Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei touristischen Hauptleistungen (z. B. Flug und
Hotel), die zu einem einzigen Preis angeboten werden.
Alle notwendigen, also obligatorischen Leistungen sind im
Pauschalpreis enthalten.
Beispiel: Flug, Transfer, Hotel und Halbpension zu einem Gesamtpreis – das ist eine
Pauschalreise.
Sie können dabei nicht erkennen, wie viel die einzelnen Leistungen kosten oder wer sie erbringt.
Wichtig: Bei Pauschalreisen zählen die Nächte, nicht die Tage.
Im Reisebüro gebräuchliche Abkürzung für „Passagier“ oder „Reisegast“.
zum Seitenanfang
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die im Katalog versprochenen Leistungen des
Reiseveranstalters teilweise oder gar nicht erbracht werden –
also wenn Beschreibungen nicht stimmen.
Nach erfolgter Reklamation gibt es mehrere Möglichkeiten:
→ a) Sie erhalten eine gleichwertige oder bessere Ersatzleistung,
z. B. die Verlegung in ein anderes Hotel.
→ b) Sie bekommen vor Ort Bargeld als Entschädigung
(davon ist jedoch eher abzuraten).
→ c) Der Reisemangel ist nicht behebbar. Je nach Schwere haben Sie
die Wahl zwischen sofortigem Reiseabbruch oder der Geltendmachung des Mangels nach Ihrer
Rückkehr.
„Versichern beruhigt“, heißt es – aber nur, wenn man auch die richtige Versicherung abgeschlossen
hat. Welche das ist, hängt von der Art der Reise und den persönlichen Bedürfnissen ab.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungsarten sowie deren
Vor- und Nachteile.
Grundsätzlich können Sie zwischen Einzelpersonen‑ und Familienversicherungen sowie zwischen
Einzel‑ und Paketversicherungen wählen. Was als „Familie“ gilt, ist je nach Versicherungsanstalt
unterschiedlich; meist sind es zwei Erwachsene mit Kindern bis zum 18. Geburtstag.
Bei einer Einzelversicherung wählen Sie nur eine bestimmte Versicherungsart, etwa eine
Gepäckversicherung. Paketversicherungen hingegen enthalten mehrere Leistungen in einer Prämie –
zum Beispiel Gepäck‑, Unfall‑, Haftpflicht‑ und Behandlungskostenversicherung sowie
Rückholkosten aus dem Ausland.
Für welchen Zeitraum vor Reisebeginn kann man Versicherungen abschließen?
Das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Es gibt Versicherungen ab fünf Tagen bis zu drei
Monaten. Die Ärzteflug‑Notambulanz‑Versicherung kann beispielsweise für ein Jahr abgeschlossen
werden. Viele Reiseversicherungen bieten inzwischen auch Jahrespakete an.
Gelten Reiseversicherungen weltweit?
Sie können meist wählen zwischen „Europa“ (inklusive Mittelmeer‑Randstaaten, Kanaren und Madeira)
und „weltweit“. Der Unterschied liegt in der Prämie.
Die wichtigsten Versicherungsmöglichkeiten:
Reisegepäck: Bargeld, Schmuck, Dokumente und Wertgegenstände sind meist gar nicht
oder nur teilweise gedeckt. Optische Geräte werden oft nur zum Zeitwert und bis zu einem
Höchstbetrag ersetzt.
Behandlungskosten im Ausland: Arzt‑, Medikamenten‑ und Spitalskosten, die nicht
durch Gegenseitigkeitsabkommen der österreichischen Sozialversicherung gedeckt sind, werden
vollständig ersetzt. Manche Versicherungen bieten auch Taggelder.
Wichtig: Die Kosten müssen im Ausland zunächst selbst bezahlt werden. Nach Rückkehr reicht man
die Belege bei der Krankenkasse ein und erhält den österreichischen Satz ersetzt; den Rest zahlt
die Reiseversicherung.
Rückholkosten aus dem Ausland:
→ a) Nur medizinisch notwendige Rücktransporte werden bezahlt –
auch per Ambulanzjet. Ob notwendig oder nicht, entscheiden ein österreichischer Arzt und der
behandelnde Arzt im Ausland.
→ b) Auch medizinisch nicht notwendige Rücktransporte nach einem
mindestens dreitägigen Krankenhausaufenthalt können gedeckt sein.
Bitte informieren Sie sich beim Abschluss genau über die Bedingungen.
Haftpflichtversicherung: Deckt Personen‑ und Sachschäden, für die Sie auf der
Reise verantwortlich gemacht werden – vom zerbrochenen Waschtisch im Hotel bis zur beschädigten
Fensterscheibe im Ferienhaus.
Reiserücktrittskostenversicherung:
→ a) Deckt die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor
Reisebeginn bei Tod, schwerer Krankheit oder Unfall des Reisenden oder naher Angehöriger.
Bei Krankheit oder Unfall muss eine Reiseunfähigkeit vorliegen, die ein Arzt
bestätigt. Versicherungen können eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen.
Weigert sich der Versicherte, wird die Versicherung leistungsfrei.
Krankheiten oder Gebrechen, die vor oder bei Buchung bestanden, sind ausgeschlossen.
→ b) Bei vorzeitiger Beendigung der Miete einer Ferienwohnung aus
den unter a) genannten Gründen werden anteilige Mietkosten ersetzt.
→ c) Manche Versicherungen ersetzen zusätzliche Reisespesen bei
vorzeitiger oder verspäteter Rückreise aus den unter a) genannten Gründen.
Wichtig bei Rücktrittsversicherungen:
Der Versicherungsfall muss sofort gemeldet werden. Erfolgt die Meldung erst Tage
später, kann die Versicherung nur jene Stornogebühren übernehmen, die zum tatsächlichen
Schadenszeitpunkt angefallen wären.
Zusätzlich gibt es Bus‑Versicherungspakete und Gruppenversicherungen.
Bei allen Versicherungen ist wichtig zu wissen:
→ Jede Versicherungsanstalt hat eigene Bedingungen, die Sie beachten müssen.
→ Im Schadensfall benötigen Sie immer schriftliche Bestätigungen (Polizei, Hotel,
Reiseleitung).
→ Bei manchen Leistungen müssen Sie zunächst selbst bezahlen und erhalten den
Betrag später in Österreich zurück.
→ Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss gleichzeitig mit der Buchung
abgeschlossen werden; bei späterem Abschluss gibt es meist eine „Wartezeit“.
→ Das Reisebüro ist nur Vermittler. Im Schadensfall wenden Sie sich direkt an den
Versicherer; das Reisebüro hat keinen Einfluss auf die Abwicklung.
→ Manche Pauschalreisen enthalten bereits Versicherungspakete. Diese sind jedoch
nicht immer ausreichend, haben oft hohe Selbstbehalte oder führen zu langen Bearbeitungszeiten.
Prüfen Sie daher genau, bevor Sie eine Versicherung wählen.
Eine Beschwerde – und die sollten Sie bei einer sorgfältig geplanten Reise eigentlich nicht haben. Wenn es dennoch Anlass zur Beschwerde gibt, müssen Sie diese unverzüglich gegenüber der Reiseleitung melden. 14 Tage Urlaub machen und erst zu Hause reklamieren gilt nicht! Der Reiseveranstalter muss die Möglichkeit haben, dem Reisemangel abzuhelfen – also Ihnen ein anderes Zimmer, ein anderes Hotel oder eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
Road Pricing ist das unschöne englische Wort für die „Maut auf österreichischen Autobahnen
und Schnellstraßen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen“ – also Lkw, Busse und teilweise auch
Wohnmobile.
Die Höhe der Maut hängt von der Achsanzahl und dem Baujahr des Fahrzeugs ab. Abgerechnet wird
über die sogenannte „Go‑Box“.
Wer mehr wissen oder selbst berechnen möchte:
klickt hier.
zum Seitenanfang
Bei einer Sternfahrt starten die Teilnehmer einer Reise von verschiedenen Orten aus und treffen sich an einem gemeinsamen Reiseziel. Der Begriff wird häufig falsch verwendet: Manche Busunternehmer bewerben eine „Sternfahrt nach Florenz“ und meinen damit Ausflüge von Florenz aus in „Sternform“. Das ist falsch – und schlicht Unsinn.
Eine Stornierung ist eine Absage. Damit sind meist Stornogebühren verbunden. Wie hoch diese sind, regeln entweder die allgemeinen Reisebedingungen oder die speziellen Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Jede Reiseanmeldung ist ein Reisevertrag zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter.
Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber Hotels, Fluglinien, Busunternehmen usw., die
gebuchten Leistungen einzuhalten.
Werden diese Leistungen storniert, stehen den Leistungserbringern Stornogebühren zu.
Sie dienen einerseits zur Deckung tatsächlicher Kosten, andererseits als Schutz vor
missbräuchlichen Reservierungen.
Natürlich gibt es viele echte Gründe für eine Stornierung. Aber Reisebüros können nicht prüfen,
ob jemand wirklich krank ist oder einfach ein günstigeres Angebot gefunden hat.
Wäre ein kostenloser Rücktritt bis zur Abreise möglich, wären viele Flugzeuge und Hotels
halbleer – eine Planung wäre unmöglich.
Wichtig: Stornogebühren können ab dem Zeitpunkt der Buchung anfallen – auch wenn
dieser sechs oder acht Monate vor Reisebeginn liegt.
zum Seitenanfang
Englischer Ausdruck für Veranstalter.
Die „Überführung“ – also eine Fahrt vom Flughafen zum Hotel, vom Hotel zum Restaurant oder andere kurze Transportwege innerhalb einer Reise.
Bedeutet: ziehen, wandern, reisen. Eine Urlaubsform, die immer beliebter wird. Man schläft häufig in Zelten und erwandert sich das Reiseziel. Manchmal ist auch eine Bergtour notwendig. Trekking bedeutet ein Stück Abenteuer und ein bewusstes Entfernen von der „Zivilisation“.
Das Ändern einer bereits gebuchten Reise, eines Reisetermins oder der Anzahl der Teilnehmer.
Umbuchungen verursachen zusätzlichen Aufwand (Fluglisten ändern, Hotels informieren, Mails
schreiben) und führen daher oft zu Umbuchungsgebühren.
zum Seitenanfang
Ein Reiseunternehmen, das Pauschalreisen, Ferienwohnungen oder Hotelaufenthalte im eigenen Namen
anbietet.
Der Veranstalter verhandelt mit Fluglinien, Hotels und örtlichen Partnern und bietet ein
Gesamtpaket an Leistungen an.
Er haftet auch für die Leistungen seiner Partner.
Bei einer Reklamation wenden Sie sich daher an den Veranstalter in
Österreich – nicht an das Hotel im Ausland.
Beachten Sie dabei die Fristen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Ein Reisebüro ist Vermittler, wenn es zwischen Ihnen und einer Fluglinie, einem Hotel, einem
Busunternehmen, der Bahn oder einem Reiseveranstalter einen Vertrag zustande bringt.
Wenn Sie z. B. eine Reise aus dem Neckermann‑Katalog buchen, schließen Sie den Vertrag mit
Neckermann – das Reisebüro vermittelt nur.
Der Vermittler haftet für korrekte Weiterleitung der Buchung, rechtzeitige Unterlagen und die
sorgfältige Auswahl der Anbieter – aber nicht für die Durchführung der Reiseleistungen.
Very Important Person – sehr wichtige Persönlichkeit. Jeder Kunde ist wichtig, manche halt ein bisserl wichtiger.
Ausgesprochen „Wautscher“.
Bedeutet „Belegschein“, „Zeugnis“ oder „Verbürgung“.
Fachausdruck für den Gutschein für Ihre Hotelreservierung, Ihren Mietwagen oder andere gebuchte
Leistungen.
Ein Voucher ist ein Berechtigungsschein zum Konsum der gebuchten Leistung(en).
Das ausstellende Reisebüro bürgt gegenüber dem Leistungserbringer für die Bezahlung.