Urbino – Palazzo Ducale und Dom, Marken, Italien

Über Wein in Italien

Das italienische Weingesetz
Schraubverschlüsse bei DOCG-Weinen
die Sprache des Etiketts
über den Chianti
über Prosecco und Cartizze
über die Weine:
… aus der Basilicata
… aus dem Friaul Julisch Venetien
… aus der Emilia Romagna
… aus den Marken

Buchtipp Thema Kulinarisches & Wein

Das italienische Weingesetz

Das italienische Weingesetz von 1963 legte ursprünglich drei kontrollierte Qualitätsklassen fest.

Die erste heißt Denominazione Semplice: Sie entspricht etwa dem österreichischen Tafelwein; zulässig ist nur ein einfacher Hinweis auf das Erzeugergebiet, Qualitätsmerkmale sind keine festgelegt.

Denominazione di Origine Controllata (DOC) ist die nächste Stufe. Jede Erzeugervereinigung kann die Registrierung ihres Weins als DOC beantragen. Sie muss eine Abgrenzung ihres Anbaugebiets sowie Qualitätsnormen vorschlagen, die sie einhalten will. Ein Ausschuss in Rom entscheidet dann, ob das DOC-Prädikat zugeteilt wird. DOC-Weine werden überprüft und müssen – zusätzlich zu ihrem eigenen Etikett – ein DOC-Siegel tragen.

Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG), das Spitzenprädikat, wird nur bestimmten Weinen verliehen. Ein Wein, der als DOCG klassifiziert ist, muss im Erzeugerbetrieb oder von einem verantwortlichen Abfüller abgefüllt und mit einem staatlichen Siegelsstreifen verschlossen werden. Die Qualitätsnormen sind sehr streng, und bei Verstößen drohen hohe Strafen – bis hin zum dauerhaften Verlust des DOCG-Status.

IGT – Indicazione Geografica Tipica ist eine seit 1992 eingeführte Bezeichnung für Landweine und entspricht dem französischen „Vin de Pays“. Die Weine dürfen eine geografische Herkunftsangabe mit einer Rebsorte kombinieren. Die Kategorie wurde eingeführt, weil viele hochwertige Weine – etwa die „Super Tuscans“ – nicht in die engen DOC/DOCG-Regeln passten. Heute dient IGT auch dazu, Varianten von Weinen (z. B. Prosecco aus nicht zugelassenen Gebieten oder Rebsorten) korrekt zu klassifizieren.

Das heutige EU‑System: DOP, IGP und Vino

Seit 2009 gilt in der gesamten Europäischen Union ein einheitliches Herkunftssystem für Lebensmittel und Weine. Die traditionellen italienischen Bezeichnungen DOC, DOCG und IGT bestehen weiterhin, sind aber in dieses EU‑System eingebettet.

Die drei EU‑Kategorien lauten:

DOP – Denominazione di Origine Protetta
Sie entspricht den streng kontrollierten Herkunftsbezeichnungen.
In Italien fallen DOC und DOCG unter diese Kategorie.
Damit wird bestätigt, dass alle Produktionsschritte – vom Weinberg bis zur Abfüllung – im definierten Gebiet erfolgen.

IGP – Indicazione Geografica Protetta
Diese Kategorie entspricht dem italienischen IGT.
Sie garantiert eine geografische Herkunft, erlaubt aber größere Freiheit bei Rebsorten und Herstellungsweisen.

Vino
Die einfachste Kategorie, früher „Vino da Tavola“.
Hier stehen keine Herkunfts- oder Qualitätsvorgaben im Vordergrund.

Italien verwendet im Alltag weiterhin die vertrauten Begriffe DOC, DOCG und IGT, doch rechtlich sind sie heute den EU‑Kategorien DOP und IGP zugeordnet. Dadurch bleiben die traditionellen Bezeichnungen erhalten, während gleichzeitig ein europaweit einheitlicher Qualitätsrahmen gilt.

Italien erlaubt Schraubverschlüsse auf DOCG-Weinen

Ende des Jahres 2012 hat Italiens Landwirtschaftsminister nach vielen Jahren des Zögerns ein Dekret aus dem Jahr 1993 modifiziert. Dieses Dekret schrieb vor, dass DOCG-Qualitätsweine ausschließlich mit Naturkork verschlossen werden dürfen. Nach den neuen Bestimmungen dürfen nun auch DOCG-Weine mit Schraubverschlüssen abgefüllt werden. Nur bei Weinen, die unter Lagennamen vermarktet werden, bleibt der Schraubverschluss weiterhin verboten.

Wie so oft wird diese Neuerung italienisch-kompliziert umgesetzt. Ob ein Erzeuger seine DOCG-Weine tatsächlich mit Schraubverschluss vermarkten darf, kann er nicht selbst entscheiden. Zunächst müssen die jeweiligen Schutzkonsortien einen Antrag nach Rom schicken. Dort wird dann – für alle Erzeuger der Appellation gleichermaßen – entschieden, ob Schraubverschlüsse zugelassen werden. Einmal mehr also Bürokratie für eine eigentlich kleine Sache.

Quelle: www.enos-wein.de (Dezember 2012)

Die Sprache des Etiketts

Tenimenti – Besitz, Weingut
Vendemmia – Jahrgang, Ernte
Riserva – höhere Qualität, meist längere Reifezeit
Classico – aus dem historischen Kerngebiet einer Appellation
Imbottigliato nello stabilimento della ditta – Kellereiabfüllung
Imbottigliato / Messo in bottiglia / dal produttore all’origine – Weingutabfüllung
Fiasco – rundbauchige, strohumflochtene 1,5–2‑Liter‑Flasche; heute vor allem touristisch
Infiascato alla fattoria – vom Weingut in Fiaschi abgefüllt
Vino da banco / vino ordinario / vino da tavola – einfacher Tischwein, meist offen ausgeschenkt
Bianco – Weißwein
Rosso – Rotwein
Nero – sehr dunkler Rotwein
Rosato – Roséwein
Secco – trocken
Amaro – bitter; bei Wein: sehr trocken
Amabile – halbsüß, lieblich
Abboccato – halbtrocken bis lieblich
Dolce – süß
Spumante – Schaumwein
Frizzante – perlend, halbschäumend
Gradi / Gradi alcolici – Alkoholgehalt in Volumenprozent
Casa Vinicola – Weinhandlung, Weinfirma
Enoteca – Weinhandlung, Weinbar, oft mit Verkostung
Cantina – Keller, Weingut, Weinkellerei
Cantina Sociale / Cooperativa – Winzergenossenschaft
Consorzio – Schutzkonsortium einer Appellation
Vino Santo – aus getrockneten Trauben hergestellter Dessertwein
Passito – Süßwein aus getrockneten Trauben (ähnlich Vino Santo, aber breiter gefasst)
Vino liquoroso – gespriteter, sehr süßer Likörwein
Stravecchio – sehr alt, lange gereift, besonders vollmundig